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Tipps zum Thema Tiere

Tiere in der Mietwohnung

Was muss man als Mieter beachten, wenn man sich ein Tier anschaffen will und welche Rechte und Pflichten gibt es im Bezug auf die Tierhaltung in Mietwohnungen?

Kann der Vermieter so einfach die Tierhaltung in der gemieteten Wohnung verbieten? Nun, auf solch eine Frage gibt der Jurist zumeist seine Standardantwort „Es kommt darauf an!“ Denn tatsächlich gibt es wie immer im deutschen Rechtssystem nicht ein richtig oder falsch, sondern es kommt auf die Umstände und Regelungen des Einzelfalls an.

Ganz wichtig ist wie immer der Mietvertrag, in dem Vermieter und Mieter alles wichtige zur Vermietung der Wohnung oder des Hauses regeln sollen und können. Das Gesetz selbst sagt nämlich nichts direkt über Tiere in einer Mietwohnung aus. Es bleibt bei den „üblichen Grenzen“ des BGB, also das jeder Vertragspartner grundsätzlich auch Rücksicht auf den anderen Vertragsteil nehmen muss. Ein Verbot lässt sich da nur schwer konstruieren, also etwa im Untermietverhältnis, wenn der Vermieter allergisch gegen Katzen ist.
 
Kommen wir also zurück zum Mietvertrag: nur weil darin steht, dass Tiere in der Wohnung verboten sind, müssen sie noch lange nicht auf den geliebten Goldhamster verzichten. Zuerst gilt wie immer zu überprüfen, ob es sich um einen vorformulierten Mietvertrag oder einen Individualmietvertrag handelt. Es beginnt also die alte Streiterei und Diskussion, ob der Mietvertrag für eine Vielzahl von Fällen gedacht ist. Bei einem Vertrag von einem gewerblichen Verlag oder dem Mieterverein ist das zu bejahen, selbes gilt auch, wenn der Vermieter mehrere Wohnungen mit diesem Vertrag vermieten will.

Haben wir also einen Individualvertrag, so gilt im Mietrecht, das der Vermieter und Mieter einen sehr großen Gestaltungsraum haben; so können sie fast alles miteinander vereinbaren. Bei einem Formularvertrag sind hingegen viele Klauseln mit Vorsicht zu genießen: jedenfalls Kleintiere wie Hamster oder Zwergkaninchen kann der Vermieter nicht ohne weiteres verbieten.

Noch anders sieht es aus, wenn sie ein ganzes Haus gemietet haben, vielleicht sogar mit Garten und niemand außer Ihnen dort wohnt. Es gibt dann fast keinen rechtlichen Grund der gegen ihren Tierwunsch spricht. Je nach Größe und Menge der Tiere die gehalten werden sollen, ist aber unter Umständen eine höhere Kaution als Sicherheit für mögliche Schäden durch die Tierhaltung denkbar.