Tiere in der Mietwohnung
Was muss man als Mieter beachten, wenn man sich ein Tier anschaffen
will und welche Rechte und Pflichten gibt es im Bezug auf die
Tierhaltung in Mietwohnungen?
Kann der Vermieter so einfach die Tierhaltung in der gemieteten Wohnung
verbieten? Nun, auf solch eine Frage gibt der Jurist zumeist seine
Standardantwort „Es kommt darauf an!“ Denn tatsächlich gibt es wie
immer im deutschen Rechtssystem nicht ein richtig oder falsch, sondern
es kommt auf die Umstände und Regelungen des Einzelfalls an.
Ganz wichtig ist wie immer der Mietvertrag, in dem Vermieter und Mieter
alles wichtige zur Vermietung der Wohnung oder des Hauses regeln sollen
und können. Das Gesetz selbst sagt nämlich nichts direkt über Tiere in
einer Mietwohnung aus. Es bleibt bei den „üblichen Grenzen“ des BGB,
also das jeder Vertragspartner grundsätzlich auch Rücksicht auf den
anderen Vertragsteil nehmen muss. Ein Verbot lässt sich da nur schwer
konstruieren, also etwa im Untermietverhältnis, wenn der Vermieter
allergisch gegen Katzen ist.
Kommen wir also zurück zum Mietvertrag: nur weil darin steht, dass
Tiere in der Wohnung verboten sind, müssen sie noch lange nicht auf den
geliebten Goldhamster verzichten. Zuerst gilt wie immer zu überprüfen,
ob es sich um einen vorformulierten Mietvertrag oder einen
Individualmietvertrag handelt. Es beginnt also die alte Streiterei und
Diskussion, ob der Mietvertrag für eine Vielzahl von Fällen gedacht
ist. Bei einem Vertrag von einem gewerblichen Verlag oder dem
Mieterverein ist das zu bejahen, selbes gilt auch, wenn der Vermieter
mehrere Wohnungen mit diesem Vertrag vermieten will.
Haben wir also einen Individualvertrag, so gilt im Mietrecht, das der
Vermieter und Mieter einen sehr großen Gestaltungsraum haben; so können
sie fast alles miteinander vereinbaren. Bei einem Formularvertrag sind
hingegen viele Klauseln mit Vorsicht zu genießen: jedenfalls Kleintiere
wie Hamster oder Zwergkaninchen kann der Vermieter nicht ohne weiteres
verbieten.
Noch anders sieht es aus, wenn sie ein ganzes Haus gemietet haben,
vielleicht sogar mit Garten und niemand außer Ihnen dort wohnt. Es gibt
dann fast keinen rechtlichen Grund der gegen ihren Tierwunsch spricht.
Je nach Größe und Menge der Tiere die gehalten werden sollen, ist aber
unter Umständen eine höhere Kaution als Sicherheit für mögliche Schäden
durch die Tierhaltung denkbar.